Ausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) nach Ablegen der Prüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Um das UBI zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des UBI müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

In der theoretischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse im Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Dazu müssen Sie einen Fragebogen mit mehreren Antwortmöglichkeiten ausfüllen.

In der praktischen Prüfung müssen Sie Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle lösen.

Besitzen Sie das allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC), sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Das UBI wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse.

Teaser

Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
  • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Am Tag der Zulassung müssen Sie mindestens 14 Jahre plus 9 Monate alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
  • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung nach Prüfung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

18.12.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung

Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt

Telefon: +49 203 809580
Telefax: +49 203 8095856

Webseite: Übersicht aller Prüfungsausschüsse auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)

Öffnungszeiten:

Telefonsprechzeiten:

Montag 8:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 8:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr

Adresse:
Deutscher Segler-Verband e.V.

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon: +49 40 6320090
Telefax: +49 40 63200913

E-Mail: fuehrerschein@dsv.org
Webseite: Übersicht aller Prüfungsausschüsse auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV)