- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Windenergie, Vorranggebiete
Leistungsbeschreibung
Für die Nutzung von Windenergie sind Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt worden.
Die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein hat neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie aufgestellt. Damit wird die Windenergie-Flächenplanung neu ausgerichtet und eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung im Land sichergestellt. Die Windenergienutzung konzentriert sich auf Vorranggebiete, die in den Regionalplänen Windenergie ausgewiesen werden. Außerhalb der Vorranggebiete ist die Windenergienutzung hingegen ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) haben in insgesamt 4 Beteiligungsverfahren über das Online-Portal BOB.SH zu den jeweiligen Planentwürfen Stellung genommen.
Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. In den Plänen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen, das entspricht rund zwei Prozent der Landesfläche. Die Regionalpläne sind am 31.12.2020 in Kraft getreten.
Teaser
Für die Nutzung von Windenergie sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Windenergieanlagen festgelegt worden.
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig.
Informationen zum Thema Windenergie finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur und Natur (MEKUN)
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105
24171
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Webseite: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - Referat IV 63
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - Referat IV 63
Düsternbrooker Weg 92
24105
24171
Telefon: +49 431 9881731
E-Mail: windenergiebeteiligung@im.landsh.de
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht