• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Wilden Müll melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Zuständige Stelle

Landesbehörden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

Was sollte ich noch wissen?

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Fachlich freigegeben am

02.11.2016

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Sie sind unterwegs und entdecken ein defekte Lampe oder Ampel, ein Schlagloch, Scherben auf dem Radweg, verdreckte Grünanlagen oder Spielplätze oder überlaufende Papierkörbe. Und Sie wollen es der Stadt Neumünster problemlos melden. Das ermöglicht das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster mit der Mängelmelder-App für Smartphones. Diese ist unter „Mängelmelder Neumünster“ im iOS-App Store oder Google Play Store zu finden und herunterzuladen.

Darüber hinaus bietet die Stadt Neumünster die Möglichkeit, über ein Online-Formular unter www.neumuenster.de/buergertipp auf Mängel hinzuweisen.  

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Mittwoch geschlossen;

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Herr Lickfett
    Zimmernummer: 1.00 (1. Etage, Altes Rathaus)

    Telefax: +49 4321 942-2521
    Telefon: +49 4321 942-2305

Adresse:
Stadtentsorgung des TBZ Neumünster

Niebüller Straße 90
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921

E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/tbz

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr

Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

Ansprechpartner: