Wilden Müll melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Was sollte ich noch wissen?
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Fachlich freigegeben am
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Sie sind unterwegs und entdecken ein defekte Lampe oder Ampel, ein Schlagloch, Scherben auf dem Radweg, verdreckte Grünanlagen oder Spielplätze oder überlaufende Papierkörbe. Und Sie wollen es der Stadt Neumünster problemlos melden. Das ermöglicht das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster mit der Mängelmelder-App für Smartphones. Diese ist unter „Mängelmelder Neumünster“ im iOS-App Store oder Google Play Store zu finden und herunterzuladen.
Darüber hinaus bietet die Stadt Neumünster die Möglichkeit, über ein Online-Formular unter www.neumuenster.de/buergertipp auf Mängel hinzuweisen.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: Technisches Betriebszentrum
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:- Abfallberatung
Telefon: +49 4321 942-2925
E-Mail: tbz@neumuenster.de