Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Leistungsbeschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Teaser

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage 

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Weitergehende Informationen zum Thema Wohngeld (z.B. Antworten auf häufig gestellte Fragen, Wohngeld-Rechner, Formulare und Anträge) finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde".

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:

  • Mietzuschuss (für Mieter)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

  • Lastenzuschuss (für Eigentümer)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann:

  • wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Eingliederungshilfe, BAföG)

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

(Termine bei der Wohngeldstelle nur nach telefonischer Absprache)

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Wohngeld: Buchstaben A - Ber

    Telefon: +49 4321 942-2187

  • Wohngeld: Buchstaben Kuq - Mon

    Telefon: +49 4321 942-2158

  • Wohngeld: Buchstaben Das - Gel

    Telefon: +49 431 942-2294

  • Wohngeld: Buchstaben Gem - Him

    Telefon: +49 4321 942-2299

  • Wohngeld: Buchstaben Hin - Kara

    Telefon: +49 4321 942-2890

  • Wohngeld: Buchstaben Karb - Kup

    Telefon: +49 4321 942-2012

  • Wohngeld: Buchstaben Bes - Dar

    Telefon: +49 4321 942-2549

  • Wohngeld: Buchstaben Moo - Pin

    Telefon: +49 4321 942-2156

  • Wohngeld: Buchstaben Pio - Schm

    Telefon: +49 4321 942-2263

  • Wohngeld: Buchstaben Schn - Sto

    Telefon: +49 4321 942-2845

  • Wohngeld: Buchstaben Stp - Weh

    Telefon: +49 4321 942-2952

  • Wohngeld: Buchstaben Wei - Z

    Telefon: +49 4321 942-2747