Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Teaser
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Weitergehende Informationen zum Thema Wohngeld (z.B. Antworten auf häufig gestellte Fragen, Wohngeld-Rechner, Formulare und Anträge) finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde".
Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
- Mietzuschuss (für Mieter)
Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung
- Lastenzuschuss (für Eigentümer)
Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung
Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann:
- wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
- sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
(Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155
(Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293
(Eingliederungshilfe, BAföG)
E-Mail:
soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail:
wohngeldstelle@neumuenster.de
Webseite:
Infos zu BaföG
Webseite:
Infos zu Wohngeld
Webseite:
Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite:
Infos zu Bildung und Teilhabe
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
(Termine bei der Wohngeldstelle nur nach telefonischer Absprache)
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Wohngeld: Buchstaben A - Ber
Telefon: +49 4321 942-2187
- Wohngeld: Buchstaben Kuq - Mon
Telefon: +49 4321 942-2158
- Wohngeld: Buchstaben Das - Gel
Telefon: +49 431 942-2294
- Wohngeld: Buchstaben Gem - Him
Telefon: +49 4321 942-2299
- Wohngeld: Buchstaben Hin - Kara
Telefon: +49 4321 942-2890
- Wohngeld: Buchstaben Karb - Kup
Telefon: +49 4321 942-2012
- Wohngeld: Buchstaben Bes - Dar
Telefon: +49 4321 942-2549
- Wohngeld: Buchstaben Moo - Pin
Telefon: +49 4321 942-2156
- Wohngeld: Buchstaben Pio - Schm
Telefon: +49 4321 942-2263
- Wohngeld: Buchstaben Schn - Sto
Telefon: +49 4321 942-2845
- Wohngeld: Buchstaben Stp - Weh
Telefon: +49 4321 942-2952
- Wohngeld: Buchstaben Wei - Z
Telefon: +49 4321 942-2747