Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden

Leistungsbeschreibung

Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Das heißt, dass Sie anschließend frei über sie verfügen können.

Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Internetzollanmeldung (IZA). Die IZA können Sie nur verwenden, wenn die Waren endgültig in der EU bleiben sollen. Sie können sie also nicht für andere Zollverfahren einsetzen, zum Beispiel Zolllager oder Veredelungsverkehr.

Für die Einfuhranmeldung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

  • Versender der Waren
  • Empfänger
  • Lieferbedingungen
  • Lieferort
  • Beförderungsmittel
  • Beschreibung der Ware

Teaser

Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.

Verfahrensablauf

Um Waren zur Einfuhr online anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Besuchen Sie die Internetseite der Internetzollanmeldung Einfuhr und wählen Sie "Formular Internet-Zollanmeldung Einfuhr" aus.
  • Füllen Sie das Formular in Ihrem Internetbrowser vollständig aus. Senden Sie es ab.
  • Wenn Sie es ausgefüllt haben, drucken Sie das Formular zweimal aus und unterschreiben Sie beide Ausführungen.
  • Schicken Sie die zwei ausgedruckten Exemplare per Post, Fax oder E-Mail an Ihre zuständige Zollstelle oder geben Sie sie dort persönlich ab. Zuständig ist die Zollstelle, bei der sich die Ware befindet.
  • Im Anschluss wird Ihnen ein Zollbescheid ausgehändigt. Alternativ kann dieser auch per Post zugestellt werden.

Voraussetzungen

Sie wollen Waren endgültig von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einführen beziehungsweise in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einem Warenwert von mehr als EUR 20.000 ist die Abgabe einer schriftlichen Zollwertanmeldung (D.V.1) erforderlich. Zusätzlich sollten Sie die zur Ware gehörende Handelsrechnung oder eventuell vorhandene Präferenznachweise bereithalten.
Wenn die Waren Beschränkungen unterliegen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verwendung der Internetzollanmeldung fallen für Sie keine Kosten an. Davon unabhängig müssen Sie bei der Einfuhr je nach Ware gegebenenfalls Abgaben (z.B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer) zahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anmeldung beim Zoll: 90 Tage ab Grenzübertritt der Ware
  • Einreichen der 2 ausgedruckten Exemplare des Formulars: 30 Tage ab Verwendung der Internetzollanmeldung

Bearbeitungsdauer

Nach Abschluss Ihrer Internetzollanmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von einem Tag bis 4 Wochen einen Zollbescheid.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Zollbescheid entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Interneteinfuhranmeldung Überwachung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen

Fachlich freigegeben am

22.12.2021
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Zuständige Stellen

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Telefon: +49 228 303-26020 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 228 303-26030 (Für Unternehmen)
Telefax: +49 351 44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls
Webseite: Customs office search on the German customs website
Webseite: Website of the German customs authorities
Webseite: Internetseite des deutschen Zolls

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag: 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 351 44834-510 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 351 44834-520 (Für Unternehmen)
Telefon: +49 351 44834-530 (Anfragen auf Englisch)
Telefax: +49 351 44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Webseite: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Webseite: Kontaktübersicht: Auskünfte
Webseite: Contact overview: Information

Öffnungszeiten:

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Montag: 08:00 – 17:00 Uhr


Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr


Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr


Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr


Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr