- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Leistungsbeschreibung
Von öffentlichen Wägungen spricht man, wenn Wägegut für Dritte unparteiisch gewogen werden kann.
Wäger/innen werden für die Tätigkeit an öffentlichen Waagen öffentlich bestellt und verpflichtet. Um öffentlich bestellt zu werden, muss die Wägerin/der Wäger
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
- die erforderliche Sachkunde durch eine Prüfung beim zuständigen Eichamt nachweisen und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wäger/innen müssen den Antrag auf öffentliche Bestellung schriftlich an die zuständige Behörde richten. Die Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Bedingung oder Befristung erlassen oder mit einer Auflage verbunden werden. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde.
Die Bestellung kann nur für die Arten von Waagen erfolgen, für die die Wägerin/der Wäger die Sachkunde nachgewiesen hat. Mit der Bestellung ist die Auflage verbunden, die "Anweisung für öffentliche Wägungen" (Wägeanweisung) zu beachten.
Wäger/innen werden vor Aushändigung der Bestellungsurkunde durch die zuständige Behörde auf gewissenhafte und unparteiische Erfüllung Ihrer Aufgaben durch Eid verpflichtet.
Die Behörde weist Ihnen als öffentlich bestellte(n) Wäger/in für die Dauer Ihrer Tätigkeit an bestimmten Waagen jeweils eine Ordnungsnummer und einen Stempel zu. Der Stempel trägt Ihre Ordnungsnummer und die Ordnungszahl der zuständigen Behörde.
Teaser
Wer als Wägerin / Wäger tätig sein möchte, benötigt eine Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Eichdirektion Nord.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- Führungszeugnis.
Welche Gebühren fallen an?
Sowohl für die Prüfung der Sachkunde als auch für die öffentliche Bestellung sind Gebühren nach der Eichkostenverordnung zu entrichten. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markr sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV),
- Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV).
Anträge / Formulare
Wäger/innen können ihre öffentliche Bestellung bei der zuständigen Eichbehörde formlos, aber schriftlich beantragen.
Zuständige Stellen
Eichdirektion Nord
Eichdirektion Nord
Düppelstraße 63
24105
Telefon: +49431 988-4450
Telefax: +49431 988-4459
E-Mail: info@ed-nord.de
Webseite: www.ed-nord.de