- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Vormundschaft
Leistungsbeschreibung
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.
Teaser
Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen
Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss der Stadt Neumünster
Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss der Stadt Neumünster
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744 (ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721 (Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: asd@neumuenster.de
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Webseite: Familien- und Jugendhilfe
Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache
Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Ansprechpartner/-innen
Telefon: +49 4321 942-2271
Telefon: +49 4321 942-2723
Telefon: +49 4321 942-2719
Telefon: +49 4321 942-2717
Telefon: +49 4321 942-2336
Telefon: +49 4321 942-2231