Volkshochschule

Leistungsbeschreibung

Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene und leisten einen Beitrag für das lebensbegleitende Lernen von Erwachsenen.

Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung beispielsweise in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen zur Allgemein- oder Weiterbildung an. Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflicher Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung.

Teaser

Volkshochschulen sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Selbstverständnis der VHS

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Volkshochschule (VHS) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk sich die VHS befindet.

Welche Gebühren fallen an?

Über die Höhe der Gebühren erteilt die jeweilige VHS Auskunft.
In der Regel können Sie die Gebühr auch den Programmen der VHS entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Genaue Auskunft hierüber erteilt die VHS.
In der Regel können Sie gegebenfalls einzuhaltene Fristen auch den Programmen der VHS entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie beim Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V. (VHS SH e. V. ) und beim Verband Deutscher Volkshochschulen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Kiek in! Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Neumünster
Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
Telefon  04321  70769-0
Telefax  04321  41996-99
E-Mail: info@vhs-neumuenster.de

Öffnungszeiten des VHS-Büros

Montag - Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr sowie
Dienstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 bis 19:00 Uhr
In den Schulferien grundsätzlich Dienstag und Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Eine Einstufungsberatung für Deutsch und Fremdsprachen wird auch außerhalb der Bürozeiten angeboten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Kosten für den Einbürgerungstest: 25 Euro. Die Summe ist bei der Anmeldung in bar zu bezahlen.
Es ist eine persönliche Anmeldung mit Pass in der vhs Neumünster vorzunehmen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen.
  • Ist die Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor Beginn einer Veranstaltung (bei besonderer Kennzeichnung bis zum Anmeldeschluss) nicht erreicht, wird die Veranstaltung abgesagt und die Teilnehmer/-innen erhalten eine Benachrichtigung.
  • Prüfungen, Sonderkurse oder Bildungsurlaube erfordern die Anmeldung länger im Voraus.
  • Eine schriftliche Abmeldung von gebuchten Angeboten ist bis 10 Tage vor Beginn des Angebots möglich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Für Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte ab 80 Prozent, Au-pairs oder Inhaberinnen/Inhabern der Ehrenamtskarte des Landes Schleswig-Holstein wird auf Antrag – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – das jeweilige Entgelt um 25 Prozent ermäßigt; für Inhaberinnen/Inhaber des Neumünster-Passes um 50 Prozent.
Der Ermäßigungsgrund ist durch eine entsprechende Bescheinigung grundsätzlich schon bei der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, nachzuweisen. Eine nachträgliche Ermäßigung der Entgelte ist nicht möglich. Sofern das fällige Entgelt von Dritten (z. B. Arbeitgebern) für die/den Teilnehmende/-n übernommen wird, ist eine Ermäßigung ausgeschlossen. Einige Angebote sind von der Ermäßigung ausgenommen.
Informationen zu Sprachprüfungen finden Sie beim Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V.: www.vhs-sh.de
Für weitere Angebote siehe auch: www.volkshochschule.de

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