Vertrieb von inländischen Publikums-AIF (AIF=alternativer Investmentfonds) in Deutschland anzeigen
Leistungsbeschreibung
Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind (alternative Investmentfonds). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.
Teaser
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige können Sie formlos stellen.
- Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:
- Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF, insbesondere Namen und Sitz des AIF, enthält
- Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
- Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
- Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
- Alle weiteren für den Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
- falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feederfonds handelt:
- Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
- Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
- Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
- Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanleger vertrieben werden darf
Welche Gebühren fallen an?
EUR 730,00 je Tatbestand
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.
Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Arbeitstage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen sowie der Genehmigung der Anlagebedingungen und der Verwahrstelle teilt die BaFin Ihnen mit, ob Sie mit dem Vertrieb beginnen können.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Anzeige des Vertriebs von inländischen Publikums-AIF im Inland gem. § 316 KAGB Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
BaFin-Verbrauchertelefon
BaFin-Verbrauchertelefon
Telefon: 0800 2 100500 (aus Deutschland)
Telefon: +49 228 29970299 (aus dem Ausland)
Telefax: +49 228 4108-1550
Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Telefax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Webseite: Gebärdentelefon
Webseite: Signing telephone
Montag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
53002 Bonn, Stadt Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
60306 Frankfurt am Main
Telefon: +49 228 4108-0
Telefax: +49 228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Webseite: poststelle@bafin.de-mail.de
Webseite: Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Webseite: Website of the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)