• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

Leistungsbeschreibung

Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen. Eine besondere Schwerpunktsetzung liegt dabei auf den schwachen Verkehrsteilnehmern, also Fußgängerinnen/Fußgängern, Radfahrerinnen/Radfahrern und Seniorinnen/Senioren. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Vermittlung von normgerechtem Verhalten gelegt.

Ziele polizeilicher Verkehrsaufklärung/-erziehung sind:

  • Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse über Verhaltens- und Betriebsvorschriften,
  • Förderung des Verständnisses und der Bereitschaft, Vorschriften zu befolgen und
  • Entwicklung und Festigung einer sozialen und sicherheitsbewussten Einstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.

Die schulische Verkehrserziehung erfolgt durch die Polizeiverkehrslehrer/innen, Handpuppenbühnen und Sympathiefiguren der Landespolizei Schleswig-Holstein. Dies geschieht überwiegend in Kooperation mit der Schule und den Kindertagesstätten.

In der Schule gliedert sich der Stoff je nach Klassenstufe für den Polizeiverkehrslehrer wie folgt:

  • Das Kind als Fußgänger/in im Straßenverkehr,
  • das Kind als Mitfahrer/in im Kraftfahrzeug,
  • die Radfahrprüfung,
  • sicheres Verhalten auf dem Schulweg,
  • Schülerlotsenausbildung und -betreuung,
  • Mofaausbildung,
  • Verhalten als Kraftfahrer/in,
  • Gefahren des Alkohols und anderer Drogen im Straßenverkehr,
  • Geschwindigkeitsprobleme,
  • Aggressionen im Straßenverkehr.

Im außerschulischen Bereich kommen je nach Teilnehmerkreis folgende Veranstaltungen in Frage:

  • Vorträge in Altenclubs und Altenheimen,
  • Besuche von Jugendtreffs,
  • Vorträge in Betrieben, Behörden, Vereinen, Verbänden und Verkehrsclubs,
  • Kommunale Verkehrssicherheitstage/-aktionen.

Während einerseits die Beachtung von Verkehrsregeln gerade für die Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer/innen von existentieller Bedeutung ist, müssen andererseits die übrigen Verkehrsteilnehmer/innen zu rücksichtsvollem und defensivem Verhalten gegenüber den Schwächeren angehalten werden. Bei allen Zielgruppen besteht in diesem Zusammenhang über die reine Vermittlung von Kenntnissen hinaus die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck der gewünschten Regelbefolgung zu verstehen.

Teaser

Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landespolizei Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Mit Hilfe von Schulwegplänen, die in Zusammenarbeit von Schule und Polizeiverkehrslehrern/innen erstellt werden, soll die Schulwegsicherheit erhöht werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und der Verkehrswacht Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landespolizeiamt

Mühlenweg 166
24116

Telefax: +49 431 160-5123
Telefon: +49 431 160-0

E-Mail: STK.Kiel.LPA@polizei.landsh.de

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht