Verkauf / Versteigerung landeseigener oder kommunaler Grundstücke, Immobilien
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Teaser
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Was sollte ich noch wissen?
Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Zuständige Stellen
Grundstücksverkehr der Stadt Neumünster
Grundstücksverkehr der Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2213
Telefax: +49 4321 942-2648
Webseite: Baugrundstücke
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de
Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Ansprechpartner/in
Telefax: +49 4321 942-2648
Telefon: +49 4321 942-2313
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113
Telefon: +49 431 988-8800
Telefax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de
Webseite: Dienstleistungszentrum Personal - DLZP
Finanzministerium
Finanzministerium
Düsternbrooker Weg 64
24105
24171
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-4172
E-Mail: poststelle@fimi.landsh.de
Webseite: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht