Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
  • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

  • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
  • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
  • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
  • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Teaser

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr regionales Integrationsamt

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

30.05.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung


24170 Kiel Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416

E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht