• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Unterhalt

Leistungsbeschreibung

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Im Wesentlichen sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

Kindesunterhalt:
Soweit ein getrennt lebender Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt es in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil schuldet Barunterhalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das heißt, der Barunterhaltspflichtige muss alles ihm Zumutbare tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die Höhe des Barunterhaltes berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgebliche Faktoren sind dabei das anzurechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.

Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder aufgrund von Krankheit nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Soweit vom Unterhaltsverpflichteten kein oder kein regelmäßiger Unterhalt zu bekommen ist, können Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von 18 Jahren von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt erhalten. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die über zwölfjährigen Kinder nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder ihr  alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient.

Ehegattenunterhalt:
Kann ein Ehegatte nach der Trennung bzw. der der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er - unter bestimmten Voraussetzungen - gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt.

Teaser

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen.

Rechtsgrundlage

§§ 1569 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Kindschaftsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Weitere Informationen zur Beistandschaft finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Die Beistandschaft“  des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleineriehende" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Für den Ehegattenunterhalt ist die Stadt Neumünster NICHT zuständig! Wenn Sie ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt berechnen oder festsetzen lassen möchten, müssen Sie einen Anwalt konsultieren.

 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Zahlreiche hilfreiche Informationen wie z.B. "Was ist zu tun, um Unterhaltsleistungen zu bekommen?"  oder "Für welchen Zeitraum wird die Unterhaltsleistung gewährt?" finden Sie auch auf unseren Seiten "Unterhaltsvorschuss – Eine Leistung für Alleinerziehende".

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss der Stadt Neumünster

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744 (ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721 (Unterhaltsvorschuss)

E-Mail: asd@neumuenster.de
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Webseite: Familien- und Jugendhilfe

Öffnungszeiten:

Beistandschaften:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

 

Amtsvormundschaften:

Termine nur nach telefonischer Absprache

 

Unterhaltsvorschuss:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner/-innen

    Telefon: +49 4321 942-2242
    Telefon: +49 4321 942-2717
    Telefon: +49 4321 942-2308