Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen
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Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Es fallen keine Übernachtungs- und Bettensteuern an.
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Zuständige Stellen
Adresse:
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
E-Mail:
stadt@neumuenster.de
Webseite:
Webseite
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht