Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Teaser
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Es fallen keine Übernachtungs- und Bettensteuern an.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt@neumuenster.de
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht