Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen

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Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Es fallen keine Übernachtungs- und Bettensteuern an.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht