Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).

Für Betriebe oder Einrichtungen, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert (Lagerbetriebe), behandelt (Zwischenbehandlungsbetriebe), verarbeitet (Verarbeitungsbetriebe, Fettverarbeitungsbetriebe) oder beseitigt (Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen) werden, ist zuvor eine Zulassung erforderlich (Artikel 10-14 der EG-Verordnung Nr. 1774/2002).

Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich (§ 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz).

Teaser

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Kreise oder kreisfreie Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte), sofern es sich um Material der Kategorie 3 im Sinne des Artikels 6 der Verordnung handelt.
  • In allen anderen Fällen: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb mit tierischen Nebenprodukten unter Angabe

  • Ihres Namens,
  • Ihrer Anschrift und der
  • tierischen Nebenprodukte, deren Beförderung beabsichtigt ist,

anzeigen. Es können weitere Unterlagen gefordert werden. Daher wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Großflecken 23
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2559 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2082

E-Mail: veterinaer@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon: 0431 9880

E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz