- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Studienbeiträge
Leistungsbeschreibung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Schleswig-Holstein werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studienbeiträge erhoben.
Für bestimmte Dienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Verwaltungsgebühren und die Erstattung von Auslagen erheben (§ 41 Hochschulgesetz - HSG). Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls Verwaltungsgebühren erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.
Für die Studierendenschaft der Hochschule und für das Studentenwerk Schleswig-Holstein werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags für das Studentenwerk beträgt derzeit 45,50 Euro pro Semester. Die Höhe des Beitrags für die Studierendenschaft (auch "Semesterbeitrag"; § 74 Hochschulgesetz - HSG) variiert zwischen den Hochschulen erheblich, weil die Höhe des Beitragsanteils für das Semesterticket insbesondere wegen der unterschiedlichen Geltungsbereiche der Semestertickets sehr unterschiedlich ist.
Teaser
In Schleswig-Holstein werden derzeit keine Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen erhoben.
Rechtsgrundlage
§§ 41, 74 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu den Kosten eines Studiums (zum Beispiel über Studiengebühren oder Verwaltungsgebühren) finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder des Deutschen Studentenwerks (DSW).