Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.
Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
Teaser
Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der leitenden Tätigkeit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Anträge / Formulare
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht