Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

Teaser

Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der leitenden Tätigkeit.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Anträge / Formulare

Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht