Straßenbeleuchtung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Teaser
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Stadt Neumünster - Tiefbau
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau
- Straßenbeleuchtung, Straßenlaternen
Telefon: +49 4321 942-2615
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655