Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Volltext
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Gadelander Straße 77
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2614
Telefax: +49 4321 942-2673
Webseite:
Webseite Tiefbau
E-Mail:
tiefbau@neumuenster.de
- Straßen-, Rad-, Gehwegschäden
Telefon: +49 4321 942-2655
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655