• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung

Leistungsbeschreibung

Ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, wenn

  • die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist.
    Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen.
  • im Falle des Erlöschens der Bestellung wegen rechtskräftiger Ausschließung aus dem Beruf die rechtskräftige Ausschließung im Gnadenwege aufgehoben wurde oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind,
  • die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (zum Beispiel Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) nicht mehr bestehen.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind unter anderem beizufügen:

  • Bescheinigung (Original oder beglaubigte Abschrift) über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung,
  • bei Wiederbestellung nach einem Widerruf Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen,
  • Passbild,
  • aktuelles Führungszeugnis,
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Je nach beabsichtigter Tätigkeit (zum Beispiel selbstständige Tätigkeit, Tätigkeit als Angestellter oder freier Mitarbeiter bei einer Person oder Vereinigung) müssen unterschiedliche Nachweisunterlagen erbracht werden.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel wird eine Gebühr von 125,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Da unterschiedliche Fristen zu beachten sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage

  • § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG),
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).

Was sollte ich noch wissen?

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein


24040 Hopfenstraße 2d
24114

Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10

E-Mail: info@stbk-sh.de
Webseite: www.stbk-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht