Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

Leistungsbeschreibung

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Teaser

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung

Fachlich freigegeben am

04.06.2019
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung 4 „Gentechnik“, Referat 404

Wilhelmstraße 54
10117 Berlin, Stadt

Telefax: +49 30 18445-6099