Sporthalle, Sportplatz nutzen

Leistungsbeschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

Teaser

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Sportmanagement

Gartenstraße 10
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3289 (Abteilungsleitung)
Telefax: +49 4321 942-3605

E-Mail: sportmanagement@neumuenster.de
Webseite: Webseite Sportmanagement

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht