Sporthalle, Sportplatz nutzen
Leistungsbeschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Teaser
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Sportmanagement
Adresse:
Stadt Neumünster - Sportmanagement
Stadt Neumünster - Sportmanagement
Gartenstraße 10
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3289 (Abteilungsleitung)
Telefax: +49 4321 942-3605
E-Mail: sportmanagement@neumuenster.de
Webseite: Webseite Sportmanagement
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht