Kommunale Sportförderung beantragen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Leistungsbeschreibung (was ist das, was wird ausgeführt?)

  • Förderung von Neubau, Ausbau, Umbau und Sanierung von Sportanlagen (z. B. Hallen, Sportplätze)
  • Anschaffung von Geräten und EDV zur Sportausübung oder Vereinsverwaltung (Erstausstattung, Ersatz nach mind. 5 Jahren)
  • Voraussetzung: Maßnahmen müssen unmittelbar dem Sportbetrieb dienen und vereinsbezogen sein

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen (anhand des Onlineformulars)
  • Prüfung durch die Abteilung Verwaltung & Sportmanagement (FD 41.1) und den Kreissportverband Neumünster e. V. (KSV)
  • Entscheidung über Förderhöhe je nach Projektgröße:
    • Bis 10.000 EUR für Umbau, Neubau und Sanierungsmaßnahmen und Geräte bis 5.000 EUR: Entscheidung durch FD 41
    • Darüber: Beschluss im Ausschuss für Schule und Sport 
  • Nach Bewilligung können Mittel entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster


Abteilung 41.1 Verwaltung und Sportmanagement, Fachdienst Kultur und Sport

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Abteilung 41.1 Verwaltung und Sportmanagement, Fachdienst Kultur und Sport

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Bürger*innen können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen
  • Vereine müssen in Neumünster ansässig, gemeinnützig im Vereinsregister eingetragen und seit mind. 3 Jahren aktiv sein
  • Mitgliedschaft im KSV Neumünster e. V. erforderlich
  • Mindestens 100 zahlende Mitglieder (bei Reha- und Behindertensport-Vereinen: mindestens 50)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Keine zusätzlichen Gebühren
  • Auszahlung über Überweisung
  • Eigenanteil und ehrenamtliche Leistungen bis max. 20 % können berücksichtigt werden

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Anträge müssen vor Beginn des Projekts gestellt werden
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Antrag beantragt werden – Risiko trägt der Verein
  • Bearbeitungsdauer variiert je nach Projekthöhe
  • Nach Ablauf der Förderperioden wird endgültig über die Anträge entschieden (Förderperioden: 01.10 – 30.04 und 01.05 bis 30.09 eines jeden Jahres)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Sportförderungsgrundsätze der Stadt Neumünster vom 08.12.2022
  • Sportfördervertrag zwischen Stadt und KSV für den Zeitraum 2023–2026 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Die Gewährung ist verwaltungsrechtlicher Ermessensspielraum, kein Rechtsanspruch
  • Ablehnungen oder Kürzungen können mit entsprechender Begründung angefochten werden

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Weiterleitung - Hinweis

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Förderung ist zeitlich befristet (laufender Haushalt und Verfügbarkeit entscheidend)
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder fertiggestellter Projekte ist ausgeschlossen.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Sportmanagement

Gartenstraße 10
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3289
Telefax: +49 4321 942-3605

E-Mail: sportmanagement@neumuenster.de
Webseite: Webseite Sportmanagement

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht