Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Spielplätze
Leistungsbeschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Teaser
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§§ 32 bis 34 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zuständige Stellen
Abteilung Grünflächen im Fachdienst Tiefbau und Grünflächen der Stadt Neumünster
Abteilung Grünflächen im Fachdienst Tiefbau und Grünflächen der Stadt Neumünster
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2029 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: gruenflaechen@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/gruenflaechen
- Aufzug vorhanden
- Ansprechpartner/-in
Telefon: +49 4321 942-2037
Telefon: +49 4321 942-2030