Spätaussiedlerbescheinigung bekommen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre  familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

20.12.2018
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesverwaltungsamt (BVA)

Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
50728 Köln, Stadt

Telefon: +49 228 99358-0
Telefax: +49 228 99358-2823

E-Mail: poststelle@bva-bund.de
Webseite: Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)
Webseite: Website of the Federal Office of Administration (BVA)

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr


Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Adresse:
Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler

Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland

Telefon: +49 228 99358-91919
Telefax: +49 22899 358-72304

E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de
Webseite: Website of the Federal Office of Administration (BVA)
Webseite: Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 – 16:30 Uhr

Dienstag 08:00 – 16:30 Uhr

Mittwoch 08:00 – 16:30 Uhr

Donnerstag 08:00 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 15:00 Uhr