Sozialversicherungsausweis neu beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben Ihren persönlichen Daten Ihre Sozialversicherungsnummer steht.

Die Sozialversicherungsnummer wird von Ihrem Arbeitgeber bei allen Meldungen an die Sozialversicherung (zum Beispiel An-, Ab- oder Jahresmeldungen) verwendet, um Sie zu identifizieren. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gleich. Unter dieser Nummer führt die Rentenversicherung Ihr Versichertenkonto.

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis

  • online,
  • bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
  • bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer ist die Anmeldung auch ohne Sozialversicherungsnummer möglich. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber löst dann die Neuvergabe einer Sozialversicherungsnummer aus. Ihr Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.

Außerdem brauchen Sie den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.

Wenn sich Ihr Name ändert, beispielsweise im Zuge einer Heirat, erhalten Sie automatisch einen neuen Sozialversicherungsausweis.

Hinweis: Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis werden Ihre Daten zusätzlich als maschinenlesbarer Code (QR-Code) dargestellt.

Teaser

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.

Verfahrensablauf

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden.

Sie erhalten Ihren Sozialversicherungsausweis per Post an Ihre Meldeadresse.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung wird Ihr Sozialversicherungsausweis innerhalb von 14 Tagen an Ihre Meldeadresse gesendet.

Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Sozialversicherungsausweis Ausstellung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

16.07.2019
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Zuständige Stellen

Adresse:
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

Webseite: Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort suchen
Webseite: Find a local information and advice center

Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
10704 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 865-0
Telefax: +49 30 865-27240

E-Mail: drv@drv-bund.de
Webseite: Website of the German Pension Insurance Association (DRV Bund)
Webseite: Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Adresse:
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Telefon: +49 800 10004800

Webseite: Informationen zum Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Webseite: Information on the service telephone of the German Pension Insurance
Webseite: Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Webseite: Service telephone for deaf and hearing impaired people

Öffnungszeiten:

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr


Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr