Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

Teaser

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 71 Sozialgesetzbuch (SBG) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Engagementförderung

Großflecken 71
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2552
Telefon: +49 4321 942-2754
Telefax: +49 4321 942-2086

E-Mail: seniorenbuero@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/senioren
Webseite: https://www.neumuenster.de/begegnungszentren

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von  09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht