Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren
Leistungsbeschreibung
Der Versicherungsverlauf dient der frühzeitigen Klärung Ihrer gespeicherten Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).
Wenn Ihre Versicherungspflicht zur Alterskasse endet, erhalten Sie unaufgefordert Ihren Versicherungsverlauf mit dem Bescheid über das Ende Ihrer Versicherungspflicht.
Sie können Ihren Versicherungsverlauf aber auch vorher jederzeit bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Über die Anrechnung und Bewertung der gespeicherten Versicherungszeiten für eine Rentenleistung der Alterskasse wird erst im Rahmen eines Rentenantrags entschieden. Bis dahin können noch geänderte gesetzliche Vorschriften oder geänderte Sachverhalte eintreten, die gegebenenfalls eine Neubewertung beziehungsweise Änderung der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten zur Folge haben.
Sind im Versicherungsverlauf Zeiten nicht vollständig oder unrichtig aufgeführt, setzen Sie sich bitte mit der LAK in Verbindung.
Teaser
Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.
Verfahrensablauf
Ihren Versicherungsverlauf können Sie online, schriftlich, persönlich oder telefonisch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern:
Versicherungsverlauf online über das SVLFG-Versichertenportal anfordern:
- Rufen Sie das Online-Portal der SVLFG auf.
- Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
- Nutzen Sie die Kontaktfunktion. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.
Versicherungsverlauf schriftlich anfordern:
- Teilen Sie der SVLFG Ihr Anliegen per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit.
Versicherungsverlauf persönlich im Beratungsgespräch beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
Versicherungsverlauf telefonisch anfordern:
- Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Voraussetzungen
- Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als
- Landwirtin oder Landwirt,
- Ehepartnerin oder Ehepartner einer Landwirtin oder eines Landwirtes oder
- mitarbeitendes Familienmitglied im landwirtschaftlichen Betrieb.
- Sie haben einen Bescheid über Ihre Versicherungspflicht.
- Den Versicherungsverlauf können Sie auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- keine Unterlagen erforderlich
- bei Anforderung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Webseite: poststelle@svlfg.de-mail.de
Anrufzeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Telefon: +49 561 785-0 (Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Webseite: poststelle@svlfg.de-mail.de
Webseite: Offices and advice centers of the Social Insurance for Agriculture, Forestry and Horticulture (SVLFG). Overview by federal state
Webseite: Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Übersicht nach Bundesländern
Anrufzeiten
Montag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon: +49 561 785-0 (Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)
Telefax: +49 561 785219006
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Webseite: poststelle@svlfg.de-mail.de
Webseite: Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Webseite: Website of the Social Insurance for Agriculture, Forestry and Horticulture (SVLFG)
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung