Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Seniorenpass
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.
Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.
Teaser
Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis.
Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Anträge / Formulare
Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
In Neumünster heißt der Seniorenpass "Neumünster-Pass".
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Neumünster („Arbeitslosengeld II) oder vom Fachdienst Soziale Hilfen der Stadtverwaltung (Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld) erhalten, können Sie den Neumünster-Pass beantragen. Sie bekommen ihn in der zentralen Information unter den Rathaus-Arkaden, Telefon +49 4321 942-2250, +49 4321 942-2593 und +49 4321 942-2738.
Zuständige Stellen
Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Engagementförderung der Stadt Neumünster
Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Engagementförderung der Stadt Neumünster
Großflecken 71
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2552
Telefon: +49 4321 942-2754
Telefax: +49 4321 942-2086
E-Mail: seniorenbuero@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/senioren
Webseite: https://www.neumuenster.de/begegnungszentren
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
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