- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Seilbahnbetrieb: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb sowie für die wesentliche Änderung einer Anlage einer Seilbahn, die dem Personenverkehr dient, benötigen Sie eine Genehmigung.
Voraussetzungen für eine Genehmigung sind:
- dass das Vorhaben öffentlichen Interessen nicht zuwiderläuft,
- keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit der Person oder der Personen, die das Seilbahnunternehmen leiten, ergibt,
- die Betriebssicherheit angenommen werden kann,
- Maßnahmen zur Behebung etwaiger Risiken bei der technischen Planung berücksichtigt worden sind,
- Konformitätsbewertungsverfahren und EG-Prüfungen nach Artikel 7 und 10 der Richtlinie 2000/9/EG durchgeführt wurden und
- ein Gutachten einer anerkannten sachverständigen Stelle über die Prüfung der technischen Unterlagen vorgelegt wird.
Die Genehmigung wird vorbehaltlich der Zustimmung zur Betriebseröffnung erteilt. Diese Zustimmung zur Eröffnung des Betriebs wird erteilt, wenn
Erlaubnis der Betriebseröffnung
- de vorab genannten Genehmigungskriterien vorliegen
- sofern die Genehmigung mit Nebenbestimmungen versehen wurde: die Nebenbestimmungen erfüllt sind
- eine Betriebsleiterin oder ein Betriebsleiter (und mindestens ein Stellvertreter) bestellt sind - und deren Bestellung bestätigt ist
- das Seilbahnunternehmen ausreichend haftpflichtversichert ist, um Schadensersatzverpflichtungen nachkommen zu können.
Das Seilbahnunternehmen hat für den ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere die Betriebssicherheit, zu sorgen und die Anlage ordnungsgemäß zu unterhalten.
Teaser
Wer eine Seilbahn (Personenverkehr) betreiben oder eine bereits vorhandene Seilbahnanlage wesentlich ändern möchte, benötigt eine Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Genehmigung muss über das Vorhaben und seine Durchführung in technischer und, soweit erforderlich, in wirtschaftlicher Hinsicht Aufschluss geben.
Rechtsgrundlage
§§ 3, 6 Gesetz über Seilbahnen für den Personenverkehr (Landesseilbahngesetz - LSeilbG).
Was sollte ich noch wissen?
Neben Betrieb und wesentlicher Änderung bedürfen auch die technische Planung und der Bau von Seilbahnanlagen der behördlichen Genehmigung. Änderungen an der Anlage, die nicht wesentlich sind, müssen der zuständigen Behörde lediglich angezeigt werden.
Zuständige Stellen
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH
Mercatorstraße 9
24106
Telefon: 0431 3830
Telefax: 0431 383-2754
E-Mail: bkf@lbv-sh.landsh.de