• Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

Teaser

Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Die Außenstelle ist derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Situation für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch anmelden, sind einzelne Beratungsgespräche nach vorheriger konkreter Terminvereinbarung selbstverständlich möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein aktuelles Passfoto.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV),
§ 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder unter zu Hilfenahme der bereitgestellten Formanträge erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Formulare wie den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis) und einen Antragsvordruck Parkerleichterung sowie zahlreiche Informationsblätter finden Sie auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste (>> Menschen mit Behinderung) zum Herunterladen.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Webseite: LAsD Neumünster

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht