Schwerbehindertenangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
  • Feststellen der Voraussetzungen
    • für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
    • der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
    Ausgabe entsprechender Beiblätter.

Teaser

Informationen zu Beratungsmöglichkeiten in Schwerbehindertenangelegenheiten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Ihr Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Neumünster

Betreuungsbehörde Neumünster im Fachdienst Soziale Hilfen
Plöner Straße 27, 1. Obergeschoss

Telefon +49 4321 942-2565

und

Telefon +49 4321 942-2494

Telefax +49 4321 942-2753

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Webseite: LAsD Neumünster

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht