Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:
- Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
- Feststellen der Voraussetzungen
- für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
- der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
Teaser
Informationen zu Beratungsmöglichkeiten in Schwerbehindertenangelegenheiten.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Ihr Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Neumünster
Betreuungsbehörde Neumünster im Fachdienst Soziale Hilfen
Plöner Straße 27, 1. Obergeschoss
Telefon +49 4321 942-2565
und
Telefon +49 4321 942-2494
Telefax +49 4321 942-2753
Zuständige Stellen
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Adresse:
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Webseite: LAsD Neumünster
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht