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Schulen in freier Trägerschaft
Leistungsbeschreibung
Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.
Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).
Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:
- Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
- Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.
Teaser
Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.
Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
- §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).
Was sollte ich noch wissen?
Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Zuständige Stellen
KIN - Fachschule für Lebensmitteltechnik
KIN - Fachschule für Lebensmitteltechnik
Wasbeker Straße 324
24537 Neumünster
Telefax: +49 4321 60199
Telefon: +49 4321 60190
E-Mail: apfelt@kin.de
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105
Telefon: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
Brunswiker Straße 16-22
24105
Telefon: 0431 988-2301
Telefax: 0431 988-2529
Privatschule Mittelholstein gGmbH, Ersatzschule der Schularten Grund-, Regionalschule, Gymnasium - Privatschule Mittelholstein Außenstelle Neudorf-Bornstein (GS)
Privatschule Mittelholstein gGmbH, Ersatzschule der Schularten Grund-, Regionalschule, Gymnasium - Privatschule Mittelholstein Außenstelle Neudorf-Bornstein (GS)
Dorfstraße 6
24214 Neudorf-Bornstein
Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium
Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium
Schleswiger Chaussee 91
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 868755-0
Telefax: 04331 868755-1
E-Mail: service@psmh.schule
- Herr Feller