Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Teaser
Wenn Sie feststellen, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
- Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
- Die KSK prüft den Vorgang.
Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:
- Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
- Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
- Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
- dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
- dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
- In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.
Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
- Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Monate
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Verfahren zur Rücknahme eines Verwaltungsaktes bei der Künstlersozialkasse Prüfung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Künstlersozialkasse (KSK)
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
Telefon: +49 4421 9734051500 (Service-Center)
Telefax: +49 4421 7543-5080 (Für Versicherte)
Telefax: +49 4421 7543-5062 (Für Verwerter)
Telefax: +49 4421 7543-5050 (Rechtsstelle)
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Webseite: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Webseite: Internetseite der Künstlersozialkasse
Webseite: Website of the Künstlersozialkasse
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
Telefon: +49 4421 9289000
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Webseite: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Webseite: Internetseite der Künstlersozialkasse
Webseite: Website of the Künstlersozialkasse
Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht