Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Volltext

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

Gebühren

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Ansprechpunkt

zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Kurzfassung

  • Restabfälle Entsorgung
  • es besteht die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung
  • Abfälle, die nicht getrennt entsorgt werden können, sind Restabfälle
  • Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • die möglichen Größen der Müllbehälter, den Abfuhrrhythmus und die Kosten legt der jeweilige Entsorgungsträger fest
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • In erster Linie berät Sie das Technische Betriebszentrum (TBZ) in Sachen Abfall > Service & Kontakt.
  • Auf der Seite Abfall-Informationen des TBZ finden Sie
    den Fahrplan für den mobilen Schadstoffhof,
    eine Übersicht über mögliche Behälterkombinationen und Tarife sowie
    Informationen von A wie Altglas bis S wie Schadstoffe.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ

Niebüller Straße 90
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2971

Webseite: Technisches Betriebszentrum
E-Mail: tbz@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr


Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Ansprechpartner:
  • Abfallentsorgung

    Telefon: +49 4321 942-2961
    Telefon: +49 4321 942-2938
    E-Mail: tbz@neumuenster.de

Adresse:
Stadt Neumünster - Untere Abfallentsorgungsbehörde (FD Natur und Umwelt)

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)

Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr


Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Ansprechpartner:
  • Untere Abfallentsorgungsbehörde

    Telefon: +49 4321 942-2610