Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Leistungsbeschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Teaser
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Abfallwirtschaft
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- In erster Linie berät Sie das Technische Betriebszentrum (TBZ) in Sachen Abfall > Service & Kontakt.
- Auf der Seite Abfall-Informationen des TBZ finden Sie
den Fahrplan für den mobilen Schadstoffhof,
eine Übersicht über mögliche Behälterkombinationen und Tarife sowie
Informationen von A wie Altglas bis S wie Schadstoffe.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: Technisches Betriebszentrum
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:- Abfallentsorgung
Telefon: +49 4321 942-2961
Telefon: +49 4321 942-2938
E-Mail: tbz@neumuenster.de
Stadt Neumünster - Untere Abfallentsorgungsbehörde (FD Natur und Umwelt)
Stadt Neumünster - Untere Abfallentsorgungsbehörde (FD Natur und Umwelt)
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Untere Abfallentsorgungsbehörde
Telefon: +49 4321 942-2610