• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung

Leistungsbeschreibung

Für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Das heißt, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sein muss.

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der zu Prüfende seinen Wohnsitz hat.

Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil zusammen.

Alternativ kann die fachliche Eignung für den Straßenpersonenverkehr mit Pkw (ausgenommen den Taxi- und Mietwagenverkehr) auch durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Das Ende dieser Tätigkeit darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, eine entsprechende Fachkundebescheinigung wird von der IHK ausgestellt.
Die fachliche Eignung für den Kraftomnibusverkehr kann auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Personenbeförderung mit Kraftomnibussen betreibt. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der europäischen Union ausgeübt worden sein.
Sie kann auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr) nachgewiesen werden. In diesem Fall ist das Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.

Teaser

Wer einen gewerblichen Straßenverkehrsbetrieb betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • IHK-Anmeldeformular für die Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs. Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

Rechtsgrundlage

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: info@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Zweigstellen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht