Patientenverfügung erstellen

Leistungsbeschreibung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Diese Regelung kann von allen volljährigen Personen getroffen werden. Der Nutzen für Sie besteht darin, dass Ihre Vorstellungen zur medizinischen Versorgung in kritischen Situationen respektiert werden. Sie legen fest, ob Sie beispielsweise Schmerzbehandlungen oder lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung wünschen.

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Ihre Verfügung zu berücksichtigen und darauf basierend über Ihre Behandlung zu entscheiden.

Die Patientenverfügung gilt als verbindlich, muss jedoch in jeder Situation individuell geprüft werden.

Teaser

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie bestimmten medizinischen Maßnahmen zustimmen oder nicht. Die Verfügung gilt für Situationen, in denen keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung klar und deutlich.
  • Besprechen Sie Ihre Angaben mit Vertrauenspersonen wie Verwandten, Freunden und Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin.
  • Verfassen Sie die Patientenverfügung schriftlich und unterschreiben Sie diese.
  • Geben Sie außerdem den Ort und das Datum an.
  • Sie können die Patientenverfügung auch durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnen. Das ist jedoch gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Benennen Sie Vertrauenspersonen, die die Verfügung auch unterschreiben können. Diese Personen sind später die Ansprechpersonen für den behandelnden Arzt oder Ärztin.
  • Es ist sinnvoll zusätzlich zur Patientenverfügung auch persönliche Wertvorstellungen sowie Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen, als Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung, durch das behandelnde Ärzteteam, zu verfassen.
  • Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass sie im Falle der Anwendung zur Verfügung stehen kann.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte und örtliche Betreuungsvereine

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben die Patientenverfügung freiwillig, das heißt ohne äußeren Einfluss, erstellt.
  • Sie haben die Patientenverfügung schriftlich erstellt und mit Datum unterzeichnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Patientenverfügung im Original

Anträge / Formulare

Ein Muster einer Patientenverfügung können Sie auf den Internetseiten der Ärztekammer Schleswig-Holstein herzunterladen.

Was sollte ich noch wissen?

  • Ihre schriftliche Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.
  • Des Weiteren wird Ihnen empfohlen, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen. Dadurch können Sie im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten oder diese konkretisiert oder abgeändert werden sollen.
  • Sie können Ihre Patientenverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dabei den Ort der Verwahrung des Originals angeben.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Betreuungsbehörde im FD Soziale Hilfen

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2587 (A, J - L, Z; Frau Maurer)
Telefon: +49 4321 942-2439 (B, D, T - Y; Herr Wagner)
Telefon: +49 4321 942-2118 (C, S; Frau Bahlert)
Telefon: +49 4321 942-2591 (E, M - R, Frau Schlangen)
Telefon: +49 4321 942-2437 (F - I; Frau Pfeiffer)
Telefax: +49 4321 942-2753

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Webseite: Betreuungsbehörde

Öffnungszeiten:

Aufgrund von Außendienst-Terminen bitten wir Sie, mit uns einen Termin zu vereinbaren.

 

Öffnungszeiten:

Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 14:30 bis 17:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht