Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.
Teaser
Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
- Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
- Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
- Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Statusfeststellung
- vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
- gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
- gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
- falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
- falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Deutsche Rentenversicherung Bund
Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger
Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
10704 Berlin, Stadt
Telefon: +49 30 865-0
Telefax: +49 30 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de
Webseite: Website of the German Pension Insurance Association (DRV Bund)
Webseite: Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Telefon: +49 800 10004800
Webseite: Informationen zum Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Webseite: Information on the service telephone of the German Pension Insurance
Webseite: Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Webseite: Service telephone for deaf and hearing impaired people
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
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