• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer

Leistungsbeschreibung

Bei der Eichung wird ein geprüftes Messgerät, das die gesetzlichen Forderungen einhält, durch ein Eichkennzeichen als geeicht gekennzeichnet und durch Sicherungsstempel gegen Eingriffe geschützt. Je nach Messgeräteart variiert die Eichfrist (Dauer der Gültigkeit der Eichung) zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren mitunter auch unbefristet. Neu inverkehrgebrachte Messgeräte entsprechen geeichten Messgeräten und bedürfen für die Dauer der ersten Eichfrist keiner Eichung.

Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte bzw. der Eichung gleichgestellte Messgeräte reparieren oder instand setzen (Instandsetzer), auf deren Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein besonderes Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Nur so gekennzeichnete Messgeräte dürfen nach einer Reparatur mit Sicherungsstempelverletzung eichrechtlich konform weiterverwendet werden.

 

Die Befugniserteilung erfolgt auf Antrag. Bei der Beurteilung ist insbesondere die Sachkunde zu berücksichtigen. Als Nachweis genügt für die Personen, die Instandsetzungen durchführen

  • eine bestandene Berufsausbildung in einem technischen Bereich oder
  • mindestens eine einjährige Tätigkeit im Bereich der Instandsetzung oder Reparatur in einem technischen Bereich.

Weiterhin werden Kenntnisse bezüglich des Eichrechts/der Eichtechnik benötigt. Instandsetzerpersonal für elektronische Einrichtungen muss vom Hersteller oder einem von diesem autorisierten Vertriebspartner messgerätespezifisch geschult sein.

               

Teaser

Wer Messgeräte instand setzen möchte, benötigt eine Zulassung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Eichdirektion Nord.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In dem Antrag sind die Messgerätearten, für die die Instandsetzungsbefugnis beantragt wird, zu benennen.

Da gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis der genannten Voraussetzungen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen je nach Aufwand Gebühren gemäß der Eichkostenverordnung an. Genaue Auskünfte erteilt die Eichdirektion Nord.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markr sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV),
  • Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Eichdirketion Nord (EDN).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Eichdirektion Nord

Düppelstraße 63
24105

Telefon: +49431 988-4450
Telefax: +49431 988-4459

E-Mail: info@ed-nord.de
Webseite: www.ed-nord.de