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Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein
Leistungsbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.
Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:
- Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
- investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
- Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.
Teaser
Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kosten und Finanzierungsplan,
- Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
- Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
- bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
- Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
- § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Anträge / Formulare
Formloser Antrag
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.
Zuständige Stellen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062
24171 Mercatorstraße 3
24106
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Webseite: poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht