Landesblindengeld
Volltext
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Zivilblinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen und wird auf Antrag gewährt.
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Gebühren
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte.
Fristen
Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats.
erforderliche Unterlagen
Feststellungsbescheid des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben dem Landesblindengeld können Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Beide Leistungen dienen demselben Zweck, wobei das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe ist. Im Gegensatz zum Landesblindengeld setzt die Zahlung der Blindenhilfe aber voraus, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Landesblindengeld wird vorrangig geleistet und auf einen bestehenden Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe angerechnet.
Für Kriegsblinde (Kriegsopfer) gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
Webseite:
Terminvereinbarung
E-Mail:
soziale-hilfen@neumuenster.de
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr; 14:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr; 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr; 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner:- Hilfe zur Pflege ambulant A - J
Telefon: +49 4321 942-2761
- Hilfe zur Pflege ambulant K - Z
Telefon: +49 4321 942-2387