- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Landes- und Regionalplanung (Raumordnung)
Leistungsbeschreibung
Aufgabe der Landesplanung und Regionalplanung (Raumordnung) ist es, die unterschiedlichen Nutzungen des Raums, z.B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt aufeinander abzustimmen und mögliche Konflikte bei Flächenplanungen zu minimieren.
Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere
- die Aufstellung und Änderung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan und Regionalpläne)
- landesplanerische Stellungnahmen zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) der Städte und Gemeinden;
- die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (Raumordnungsverfahren, raumplanerische Abstimmungsverfahren) und
- die Unterstützung von Kooperationsprozessen.
Im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für das gesamte Land einschließlich des Küstenmeers gelten. Geltender Plan ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, der am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.
Die Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten der Planungsräume. Aktuell gibt es fünf geltende Regionalpläne. Die Regionalpläne für die drei neuen Planungsräume werden derzeit neu aufgestellt.
Teaser
Aufgabe der Raumordnung ist eine nachhaltige und regional gleichwertige Raumentwicklung.
An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Inneres, Komunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde
Rechtsgrundlage
- Raumordnungsgesetz (ROG),
- Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz),
Was sollte ich noch wissen?
Alle gelten Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein (Landesentwicklungsplan und Regionalpläne) finden Sie auf dieser Internetseite:
Zuständige Stellen
Staatskanzlei
Staatskanzlei
24171 Düsternbrooker Weg 104
24105
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-1965
E-Mail: poststelle@stk.landsh.de
Webseite: www.staatskanzlei.schleswig-holstein.de