Lagepläne

Leistungsbeschreibung

Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) geregelt.

Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags (§ 64 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO), für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung (§ 63 Abs. 3 Satz 2 LBO) oder die Genehmigungsfreistellung (§ 68 Abs. 3 Satz 1 LBO) sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.

Teaser

Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke und enthält weitere Angaben, die zur Beurteilung des beabsichtigten Vorhabens erforderlich sind.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise,kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Rechtsgrundlage

  • §§ 63, 64, 68 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 7 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2617 (Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2685 (Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624

E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de
Webseite: Untere Bauaufsichtsbehörde

Öffnungszeiten:

Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Bauaufsicht-Bürgerservice, Baulasten

    Telefon: +49 4321 942-2612