Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten beantragen; Antragsprüfung und Bescheidung (Gewährung einer Förderung)
Leistungsbeschreibung
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
- Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
- Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
- neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.
Teaser
Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.
An wen muss ich mich wenden?
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.
Die Voraussetzungen für die Förderung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Projektkonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.
Antragsfrist: 8 Wochen
Anträge für das Stipendienprogramm: bis zum 28. Februar eines jeden Jahres.
Antragsfrist: jährlich bis zum 28.02.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 2
Voraussetzungen der Antragsstellung richten sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung.
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Die Anträge können über die Kulturstiftung abgerufen werden.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de
Webseite: Homepage
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht