- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Leistungsbeschreibung
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
- Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
- Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
- neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.
Teaser
Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen, usw.
An wen muss ich mich wenden?
An die Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Projektkonzept,
- Kosten- und Finanzierungsplan.
Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Umwandlung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein in eine Stiftung des öffentlichen Rechts (KStiftSHUmwdlG SH),
- Satzung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein (Satzung Kulturstiftung SH).
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103
24171
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de
Webseite: Homepage
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht