Kriegsopferfürsorge
Leistungsbeschreibung
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:
- Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
- Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
- Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
- Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
- Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).
Teaser
Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
An wen muss ich mich wenden?
- An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
- an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
- Nachweise über Einkommen,
- Nachweise über laufende Verpflichtungen,
- Nachweise über Vermögen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§§ 25 ff. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Eingliederungshilfe, BAföG)
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K
Telefon: +49 4321 942-2541
- Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z
Telefon: +49 4321 942-2762
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de
Webseite: LAsD Neumünster
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht