Kraftfahrzeug Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde).
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen.
Kurztext
Zuständig: Kreis oder kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat LA 23
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht