Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Teaser

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083

E-Mail: standesamt@neumuenster.de
Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Kirchenaustritte

    Telefon: +49 4321 942-2462