- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Teaser
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Standesamt Neumünster
Standesamt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083
Webseite: Standesamt Neumünster
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Kirchenaustritte
Telefon: +49 4321 942-2462