- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Teaser
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird empfohlen sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Fachdienst Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster
Fachdienst Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster
Großflecken 72
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2064
Telefax: +49 4321 942-2755
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner:- Abteilungsleitung
Telefon: +49 4321 942-2557
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
24170 Adolf-Westphal-Straße 4
24143
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de