• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Teaser

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird empfohlen sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Fachlich freigegeben am

14.06.2022
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Fachdienst Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2064
Telefax: +49 4321 942-2755

E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Ansprechpartner:
  • Abteilungsleitung

    Telefon: +49 4321 942-2557

Adresse:
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -


24170 Adolf-Westphal-Straße 4
24143

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416

E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de