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Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Leistungsbeschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.
Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.
Teaser
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).
Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Rechtsgrundlage
- §§ 24, 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG),
- Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze fur Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalogverordnung - BKatV).
Zuständige Stellen
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Großflecken 68
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2088
E-Mail: ordnungsundverkehrsdienst@neumuenster.de
Webseite: Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner:- Ansprechpartner/-innen
Zimmernummer: 503 aTelefon: +49 4321 942-2239
Telefon: +49 4321 942-2595
Telefon: +49 4321 942-2476
Telefon: +49 4321 942-2229
Telefon: +49 4321 942-2210
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht