- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kfz: Altfahrzeugentsorgung (Verwertungsnachweis)
Leistungsbeschreibung
Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnnen), die Ihre Altfahrzeuge entsorgen möchten, können diese kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Die Hersteller und Importeure sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens einen Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Teaser
Hersteller und Importeure von bestimmten Fahrzeugen sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet.
An wen muss ich mich wenden?
An eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle/einen anerkannten Demontagebetrieb.
Zugelassene Betriebe können Sie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) ermitteln.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV),
- § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Was sollte ich noch wissen?
Bei Fragen bezüglich eines Verwertungsnachweises können Sie sich auch an die Kfz-Innungen oder die Fahrzeughersteller wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der GESA.
Zuständige Stellen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062
24171 Mercatorstraße 3
24106
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Webseite: poststelle@melund.landsh.de-mail.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht